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Corona-News

Corona-Regeln fallen weg

In vielen Regionen sind am 3. April staatliche Corona-Beschränkungen weggefallen. Wir geben eine Übersicht und stellen hierzu passende Plakatvorlagen zur Verfügung.

Corona-Regeln fallen weg

Nach mehr als zwei Jahren sind am 3. April in fast allen Bundesländern etliche Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. Es gelten dort nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen.  

Weitergehende Corona-Schutzmaßnahmen gelten nur, wenn die jeweilige Landesregierung eine Region oder das ganze Bundesland zum Hotspot erklärt. Derzeit haben nur die Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern davon Gebrauch gemacht. Im Anhang finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Corona-Landesregelungen. 

1. Was bedeutet es für das Bäckerhandwerk in Regionen, die kein Hotspot sind? 

In Regionen, die von der jeweiligen Landesregierung nicht zum Hotspot erklärt wurden (= aktuell alle Bundesländer außer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) gilt:  

Die Bürger/innen und die Betriebe sind in den meisten Lebensbereichen wieder eigen- und selbstverantwortlich. Von den bisherigen Coronaschutzmaßnahmen bleibt im Wesentlichen nur noch die bundesweit geregelte Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Krankenhäusern und in Pflegeheimen bestehen. 2G oder 3G-Regelungen, Maskenpflicht in Innenräumen und weitere Maßnahmen, können nur noch dann wieder eingeführt werden, wenn die jeweilige Landesregierung eine Region zum Hotspot erklärt. Die Definition, was ein Hotspot ist, ist allerdings sehr eng gefasst. Es muss eine Gefährdung der gesundheitlichen Versorgung drohen. 

Nachdem durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung (Siehe Krusten- & Krumen-Beitrag „Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet“) bereits in den Betrieben für ihre Mitarbeiter die meisten Regeln weggefallen sind, gibt es in den meisten Bundesländern seit dem 3. April 2022 auch für Kunden keine vorgeschriebenen Maßnahmen mehr. Sowohl für den Außer-Haus-Verkauf wie auch für den gesamten Cafébereich gibt es keine Einschränkungen. Die 3G-Zutritts- und Abstandsregeln und auch die Maskenpflicht sind weggefallen.  

Allerdings können Sie als Betriebsinhaber aufgrund Ihres Hausrechts natürlich die Entscheidung treffen, an der Maskenpflicht und Abstandsregelung für Ihre Verkaufsstellen festzuhalten oder zumindest eine Empfehlung an Ihre Kunden dafür aussprechen. Wir haben für Sie wieder ein paar Plakatvorlagen mit unterschiedlichen Inhalten erstellt.

  • Motiv 2 - "Plakat Maske Empfehlung + Abstand" 
  • Motiv 1 - "Plakat Maske verpflichtend (Hausrecht) + Abstand" 

Gibt es für Bäckereien weiterhin Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2Gplus)? 

Für alle Bereiche der Betriebe des Bäckerhandwerks (Produktion, Verkauf, Verwaltung) sind keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen. 

Gibt es für Bäckereien noch eine Maskenpflicht? 

Für alle Bereiche der Betriebe des Bäckerhandwerks (Produktion, Verkauf, Verwaltung) ist keine Maskenpflicht mehr vorgesehen. 

Gibt es noch eine Testpflicht? 

Für alle Bereiche der Betriebe des Bäckerhandwerks (Produktion, Verkauf, Verwaltung) ist keine Testpflicht mehr vorgesehen. 

Gelten die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln weiterhin? 

Nein. Die bekannten und bewährten AHA+A+L Verhaltensregeln werden vom Bundesministerium der Gesundheit aber weiterhin empfohlen. Es gilt weiterhin "Zusammen gegen Corona"         

Für alle Bereiche der Betriebe des Bäckerhandwerks (Produktion, Verkauf, Verwaltung) ist sind die AHA+A+L ebenfalls nach wie vor empfehlenswert.

2. Was gilt für Betriebe in Regionen, die Hotspot sind? 

In Regionen, die von der jeweiligen Landesregierung zum Hotspot erklärt wurden, können weitergehende Corona-Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden.   

Aktuell haben nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Land zum Hotspot zu erklären und weitergehende Schutzmaßnahmen festzulegen. 

Wann kann eine Region zu einem Hotspot erklärt werden? Was ist ein Hotspot? 

Kommt es regional zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten. 

Für den Fall, dass Ihr Betrieb in einem Hotsport liegt, steht Ihnen folgende Plakatvorlage zur Verfügung: 

  • Motiv 3 - "Plakat Maske verpflichtend (Hotspot) + Abstand"